Der Haselauer Friedhof

Der Kirchengemeinderat der Kirchengemeinde Haselau hat als Träger des Friedhofs Haselau die geltenden Satzungen überarbeitet. Beide wurden von der Kirchenaufsicht juristisch geprüft und freigegeben. Sowohl die FRIEDHOFSSATZUNG als auch die FRIEDHOFSGEBÜHRENSATZUNG werden hiermit veröffentlicht. Beide erhalten somit ab dem 1. Januar 2025 ihre Gültigkeit.

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Friedhof Haselau - Copyright: Andreas-M. Petersen / Kirchengemeinde Haselau
Friedhof Haselau

Rund um die Kirche lagert sich der Friedhof auf der Kirchenwurth. Eine Thujaallee bildet den Rundweg unter hohen Bäumen. Der parkähnliche Charakter des Haselauer Kirchhofs lädt zu Einkehr und Ruhe, Bänke zum Verweilen.

Der Friedhof trägt den Charakter der Achtung vor dem Menschen als eines je besonderen Geschöpfes Gottes. So gibt der Name eines jeden Menschen seine ganz besondere Würde.

Zugleich beherbergt unser Friedhof Haselauer Bürger aller Glaubensrichtungen und Überzeugungen, aber auch Menschen, die zu ihren Lebenszeiten eine besondere Beziehung zum Ort Haselau hatten - und sei es auch deshalb, weil ihre Angehörigen hier wohnen.

Die Rahmenbedingungen für eine Beisetzung auf dem Haselauer Friedhof entnehmen Sie bitte den oben angefügten Satzungen: